Derrivate, Zertifikate - Das Casino bleibt geöffnet
Eine schwache Justiz fördert den weiteren Bruch der Gesetze, aber auch die ständige Erweiterung des rechtsfreien Raumes. Im Bereich der Bankster und Finanzberater, stehen die deutschen Gerichte immer auf der Seite der geldgierigen Verkäufer und so gut wie nie auf der Seite der Anleger. Das liegt daran, dass in Deutschlands Justiz, selbst der absurdeste Vertrag immer noch mehr gilt, als gesunder Menschenverstand.
Prospekthaftung und Beraterhaftung sind nur Worte ohne jeden Inhalt. Jemand der sich von einem anderen beraten lässt, müsste ein Volljurist sein, um allen Fallstricken ausweichen zu können. Dies ist natürlich nicht gegeben und deshalb, sind Anleger chancenlos. Die Verkäuferseite hat allerlei nette Verträge mit Haftungsfreistellungserklärungen die kaum zu schlagen sind. ["Derrivate, Zertifikate - Das Casino bleibt geöffnet" mehr »]
Typisch für das Landgericht Frankfurt
Gestern fand in Frankfurt wieder eine Sternstunde der deutschen Justiz statt. In bekannter Art und Weise bügelte sich dieses Gericht die Wahrheit so zusammen, wie es sie als staatstragendes und systemstützendes Gericht sehen wollte. Diesmal ging es um die Opfer von betrügerischen Banken und Finanzberatern, die natürlich für das Landgericht Frankfurt keine Opfer sind, weil dieses Landgericht ja nicht nur die Rechten schützt, sondern natürlich auch das betrügerische Bankensystem in der Stadt und in Deutschland.
Das Landgericht Frankfurt wies die Klage eines Betroffenen zurück. „Eine fehlerhafte Beratung“ seitens der beklagten Frankfurter Sparkasse sei „nicht ersichtlich“, begründete der Vorsitzende Ulrich Gebhard seine Entscheidung (Az.: 2-19 O 62/08). Die Kläger, ein Ehepaar aus Bad Soden, haben 12.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert und vermutlich verloren.["Typisch für das Landgericht Frankfurt" mehr »]
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Doch das Bonitätsrisiko der Investmentbank Lehman Brothers war zum Kaufzeitpunkt Ende 2006 „eher theoretischer Natur“, sagte Gebhard, was die zahlreichen Zuschauer im Saal 123 des Gerichts geräuschvoll zur Kenntnis nahmen. Der Kunde sei wahrheitsgemäß aufgeklärt worden und habe außerdem die Möglichkeit gehabt, dem Berater Fragen zu stellen. Der sollte zudem einen Ausfall des Papiers als „völlig ausgeschlossen“ hingestellt haben. Doch laut Gericht wäre das nur als „persönliche Einschätzung des Beraters“ zu sehen gewesen. Letztlich war dieser Punkt aber nicht bewiesen worden.
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