In Zukunft wird es die Rubrik Gesammelte Gemeinheiten nicht mehr geben, da nicht alles was hier aufgeführt wurde, auch immer eine Gemeinheit war. Das hängt damit zusammen, das immer fünf Themen angesprochen werden und diese zeitlich nicht mehr als eine Woche auseinander liegen sollten. Dabei kam es oft zu Überhöhungen und da soll man auch auf einen Clown hören, wenn er ausnahmsweise mal was richtiges sagt. Diese Rubrik wird ab sofort ersetzt durch die Rubrik Kurzkommentar. Die Intention ist immer noch die gleiche, nämlich Themen kurz zu kommentieren die den Aufwand eines eigenen Beitrags nicht wert sind oder zuviel Aufwand erfordern würden, ohne wesentliches an Erkenntnis zu bringen.
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Wer bekommt wie viel?
Von Studiengebühren profitieren nicht alle Fächer in gleichem Maße. Das ärgert Studenten und Professoren. Sie fordern: Das Prinzip "Arm subventioniert Reich" muss aufhören.
Eigentlich ist Hans-Peter Burghof ein praxisnaher Professor. Doch wenn es um Studiengebühren geht, dürfte der Bankenexperte der Universität Hohenheim froh sein, dass seine Studenten nicht alles in die Tat umsetzen, was sie über Rendite lernen. »Warum soll ich nach Hohenheim gehen, wenn ich dort für meine 500 Euro nur 450 zurückbekomme?«, fragt der Prodekan der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät aufgebracht.
In Rage bringt ihn, dass seine Studenten einen Teil ihrer Gebühren für die Natur- und Agrarwissenschaften bezahlen. So kommen von den 1000 Euro Gebühren, die jeder pro Jahr zahlt, laut Burghof bei einem seiner Studenten weniger als 900 Euro in Form besserer Betreuung oder zusätzlicher Tutorien an, bei einem Naturwissenschaftler jedoch mehr als 1200 Euro. Burghof und einige Kollegen ärgerte das so, dass sie mit einer Klage gegen die Verteilung drohten. Dabei treibt sie nicht Futterneid an – sondern die Konkurrenz.
Wir müssen zunächst einmal sehr scharf trennen zwischen der Fakultät und den Studenten. Es mag zwar sein, dass in Hohenheim wirklich ein paar Cent von den Studiengebühren in eine Verbesserung des Studiums fließen, das aber ist mehr oder weniger zufällig, wenn man die gesamte Szene betrachtet. Ansonsten bleibt das Geld in der Verwaltung der Universitäten hängen und wird bestenfalls dazu verwendet, das was auch sonst beschafft würde zu bezahlen, um andere Mittel in die Bürokratie zu stecken oder ganz einzusparen.
Das ist allerdings auch völlig egal. Die Studiengebühren sollen ja nur offiziell zur Verbesserung der Studienbedingungen dienen. In Wirklichkeit geht es der Familie Mohn/Bertelsmann darum das die Studiererei der Armen endlich aufhört. Sie sehen ja das all die armen Kinder im Internetgeschäft viel besser und erfolgreicher als ihr eigener Sohn sind, egal wie viel Geld der Staat auf die Anweisung der Familie auch in dessen Geschäfte stecken muss. Für die Enkel soll diese unliebsame Konkurrenz ausgeschlossen oder doch behindert werden.
Wenn sich ein junger Mensch für sein Studium schon verschulden muss, ist er nach dem Studium nicht mehr frei, sondern gehört den Banken. So Leuten wie dem Schweizer Kriminellen Josef Ackermann und der INSM. Da gibt es dann keine freie Berufswahl mehr sondern Schuldknechtschaft bis zum Lebensende. Deshalb sind diese Herrschaften ja auch gegen Bafög und Meisterbafög.
Nur wer bis über beide Ohren verschuldet ist, wehrt sich nicht mehr. Der arbeitet unter miesen Bedingungen für miesen Lohn und muss auch noch lächeln wenn man ihn tritt. Genau darum geht es. Das weiß der Herr Professer Burghof übrigens auch.
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Filmindustrie gegen klare Beweise bei Filesharing-Prozessen
Die Medienindustrie fordert ein Vorgehen gegen Filesharing-Nutzer ohne die Vorlage eindeutiger Beweise. Der klare Nachweis von Copyright-Verletzungen sei in vielen Fällen zu schwierig und manchmal sogar unmöglich, argumentieren Anwälte des US-Verbandes der Filmindustrie MPAA http://www.mpaa.org. Rechteinhaber sollten die Möglichkeit erhalten, Schadensersatz von bis zu 150.000 Dollar einfordern zu können, ohne konkrete Beweise vorlegen zu müssen, berichtet das Wired Magazine. Die derzeit notwendige Beweisführung sei schädlich für die Rechteinhaber, so die MPAA-Anwältin Marie L. van Uitert in einer schriftlichen Stellungnahme an einen US-Bundesrichter.
Der Nachweis von Copyright-Verletzung ist zu schwierig, deshalb bitte ohne Beweise verurteilen. Wenn dieses Ansinnen von Wolfgang Schäuble gekommen wäre, hätte ich mich nicht gewundert, aber dass die MPAA so bescheuert ist, ihr eigentliches Anliegen so deutlich zu machen, hätte ich nicht erwartet. Klar ist es genau das, was sie wollen. Sie wollen jeden ruinieren können ohne Beweise zu haben, wie Schäuble jeden überwachen will. Die Intention ist klar, aber wenn man das so deutlich sagt, dann muss man mit Konsequenzen rechnen.
Wäre ich der Richter, würde ich verfügen, das nur derjenige etwas über Medien verbreiten darf, bei denen eine Kopiergefahr besteht, der dafür sorgt, das Kopieren unmöglich ist, oder der das Kopieren erlaubt. Schon wäre Ruhe.
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Kerner fliegt wieder für Air Berlin
Fernsehmoderator Johannes B. Kerner greift der in wirtschaftlichen Turbulenzen steckenden Fluggesellschaft Air Berlin als Werbefigur wieder unter die Arme. Dies berichtet in seiner heute erscheinenden Ausgabe das Branchenmagazin Werben & Verkaufen (W&V). Laut W&V wird aktuell ein Fotoshooting mit dem TV-Star vorbereitet. Die Airline spricht von der "Erneuerung von Bildmotiven" für eine sogenannte Vorteils-Kampagne, mit der Air Berlin Themen wie den Online-Check-In bekanntmachen will. Kerner hat schon öfter für das Berliner Flugunternehmen geworben. Für sein Engagement beim Börsengang der Gesellschaft im Jahr 2006 erntete er viel Kritik. Sogar der ZDF-Werberat schaltete sich ein und verlangte, dass der Sender die Werbeaktivitäten seiner freiberuflichen Mitarbeiter künftig stärker kontrollieren soll. In den Börsenspots pries Kerner die Papiere von Air Berlin als "Sieger"-Aktionen, tatsächlich verloren sie seit Ausgabe rund 60 Prozent an Wert.
Damit wird wieder eines der Problemes des Zwangsgebührenfunks deutlich. Kerner berichtet über die EM, Kerner quatscht die Abende zu. Alles auf Kosten der Gebührenzahler, die ihm damit seinen Werbewert finanzieren. Nicht nur das er die Sendungen selbst produzieren kann, sich also als Fertigprodukt mit geringen Einwirkmöglichkeiten durch die Intendanz vermarktet, er darf auch noch aus der so gewonnen Popularität ein nicht geringes Zusatzeinkommen schinden.
Genau das geht nicht. Entweder ist er im öffentliche unrechtmäßigen Funk oder er ist privat. Dann soll er sich aber auch privat auf den Märkten bewähren. Dieses ich bin ja frei, aber ihr müsst mich bezahlen das ja mittlerweile üblich geworden ist, macht die Sache noch schlimmer.
Ich würde Kerner gerne werben lassen für welchen Totkranken auch immer. Aber dann muss er für die Privaten arbeiten oder noch besser wir privatisieren die Öffentlich Rechtlichen. Dann fällt die erpresserische Zwangsgebühr weg und jeder kann machen was er will. Bei Netzer liegt der Fall übrigens völlig anders, dessen Werbewert resultiert aus seiner Lebensleistung außerhalb des Öffentlich Rechtlichen Bereiches.
Solange ich um auf meinem Blog schreiben zu können, Fernsehgebühren zahlen muss, darf Kerner nicht werben wenn er so wie bisher weiterarbeiten will. Er kann mich nicht erpressen lassen um sich zu finanzieren und dann auch noch die Werbegelder nehmen.
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Was sich mit der GmbH-Reform ändert
Geschäftsführer soll nicht mehr werden können, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsrechts verstoßen hat.
Das ist schön. Ich hätte da nur noch eine Frage. Gilt das eigentlich auch für die Vorstände von DAX-Konzernen? Muss Josef Ackermann nun zurücktreten dem eine Richterin ins Stammbuch schrieb das der gegen geltendes Aktienrecht verstoßen habe und der auch bestraft wurde? Sicher nicht. Das wird so werden wie bei den Handwerksmeistern, bei denen eine Pleite reicht um sie für ihr ganzes Leben zu ruinieren. Die Kleinen wird man hängen und Josef Ackermann bekommt die Staatskasse.
Aber wer hätte in diesem Deutschland anderes erwartet.
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Warentester finden Giftstoffe in Griffen von Kinder-Laufrädern
Griffe, Reifen oder Sitzbezüge von Kinder- Laufrädern können nach einer Analyse der Stiftung Warentest giftige Schadstoffe enthalten. In 11 von 15 untersuchten Rädern entdeckten die Tester Kontaktgifte, die als krebserregend und erbgutverändernd gelten. Diese Räder erhielten die Note «mangelhaft». Bei vier Laufrädern fand sich beispielsweise ein für Spielzeuge verbotener Weichmacher. Die Räder hätten also gar nicht verkauft werden dürfen, hieß es bei den Warentestern.
Hätten nicht verkauft werden dürfen. Kann mir dann bitte schön mal jemand erklären warum sie dann verkauft wurden. Wir regeln und testen doch sonst alles und nachdem bei Kinderspielzeug ein Fall nach dem anderen hoch kommt, wäre es doch sinnvoll derartige Untersuchungen automatisch bei jedem neuen für Kinder vorgesehenen Produkt vor dem Verkauf durchzuführen.
Wer mit vergiftetem Kram handelt, dem muss sein Tatwerkzeug also sein Geschäft entzogen werden. Natürlich nicht damit der Staat es behält, sondern damit es an den nächsten weiterverkauft wird der sich an die Gesetze und Regeln halten und Verantwortung zeigen will. Natürlich muss das auch für Aktiengesellschaften gelten, bei denen die Aktionäre, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, eben enteignet werden.
Wir hätten das Problem binnen kürzestem gelöst und würden zwei Drittel unserer Manager auf den Arbeitsämtern sehen, weil kein Aktionär solche Leute beschäftigen würde, wenn er wirklich für deren Taten verantwortlich gemacht würde. Das die Aktionäre verantwortlich sind ist übrigens klar.
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