BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.
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Pressemitteilung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei ein paar aktuelle Termine zum de-facto-Gewerkschaftsverbot der FAU (Freie ArbeiterInnen Union).
Dieser Arbeitnehmervertretung bleibt es weiterhin untersagt, sich als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Sekretäre der FAU Berlin sind weiterhin akut von Haft bedroht, sollten sie das Wort "Gewerkschaft" – und sei es nur sinngemäß – in den Mund nehmen. Dass Menschen wegen ihrer Arbeit in einer Arbeitnehmervereinigung akut von Haft bedroht sind, verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern dürfte wohl einmalig in der Geschichte der BRD sein.
Im folgenden drei Termine zur Aktionswoche für Gewerkschaftsfreiheit während der Berlinale. Beim Gerichtstermin am kommenden Dienstag beim
Arbeitsgericht wird über das Boykottverbot verhandelt, das vom Landesgericht als Begründung für das de-facto-Gewerkschaftsverbot
herangezogen wurde. Über Berichterstattung darüber würden wir uns natürlich sehr freuen, und für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Am So, 14. Feb, 18 Uhr
Kundgebung gegen das De-facto-Gewerkschaftsverbot vorm Kino Babylon mit
Konzert von Teds 'n Grog, warmen Getränken und Speisen (U2 Rosa-Luxemburg-Platz)
Am Di, 16. Feb, 10.30 Uhr
Nächster Prozesstermin im Kampf für Gewerkschaftsfreiheit.
Im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird über die Frage verhandelt, ob
es der FAU Berlin untersagt bleibt, einen Boykott gegen das Babylon Mitte zu
verhängen. Im Saal 233 des Landesarbeitsgerichts,
Magdeburger Platz 1, U1 Kurfürstenstrasse / U2, 3, 4 Nollendorfplatz
Am Sa, 20.Feb, 18 Uhr
Demo „Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!“ während der großen Berlinale-
Abschlussgala: Vom Berlinale-Palast am Potsdamer Platz zum Kino Babylon Mitte
am Rosa-Luxemburg-Platz.
Weitere Informationen im Aufruf: http://www.fau.org/verbot/art_100131-222325
Allgemeines zum Gewerkschaftsverbot auf http://www.fau.org/verbot
FAU Berlin
-CK-
anbei ein paar aktuelle Termine zum de-facto-Gewerkschaftsverbot der FAU (Freie ArbeiterInnen Union).
Dieser Arbeitnehmervertretung bleibt es weiterhin untersagt, sich als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Sekretäre der FAU Berlin sind weiterhin akut von Haft bedroht, sollten sie das Wort "Gewerkschaft" – und sei es nur sinngemäß – in den Mund nehmen. Dass Menschen wegen ihrer Arbeit in einer Arbeitnehmervereinigung akut von Haft bedroht sind, verstößt nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern dürfte wohl einmalig in der Geschichte der BRD sein.
Im folgenden drei Termine zur Aktionswoche für Gewerkschaftsfreiheit während der Berlinale. Beim Gerichtstermin am kommenden Dienstag beim
Arbeitsgericht wird über das Boykottverbot verhandelt, das vom Landesgericht als Begründung für das de-facto-Gewerkschaftsverbot
herangezogen wurde. Über Berichterstattung darüber würden wir uns natürlich sehr freuen, und für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Am So, 14. Feb, 18 Uhr
Kundgebung gegen das De-facto-Gewerkschaftsverbot vorm Kino Babylon mit
Konzert von Teds 'n Grog, warmen Getränken und Speisen (U2 Rosa-Luxemburg-Platz)
Am Di, 16. Feb, 10.30 Uhr
Nächster Prozesstermin im Kampf für Gewerkschaftsfreiheit.
Im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird über die Frage verhandelt, ob
es der FAU Berlin untersagt bleibt, einen Boykott gegen das Babylon Mitte zu
verhängen. Im Saal 233 des Landesarbeitsgerichts,
Magdeburger Platz 1, U1 Kurfürstenstrasse / U2, 3, 4 Nollendorfplatz
Am Sa, 20.Feb, 18 Uhr
Demo „Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!“ während der großen Berlinale-
Abschlussgala: Vom Berlinale-Palast am Potsdamer Platz zum Kino Babylon Mitte
am Rosa-Luxemburg-Platz.
Weitere Informationen im Aufruf: http://www.fau.org/verbot/art_100131-222325
Allgemeines zum Gewerkschaftsverbot auf http://www.fau.org/verbot
FAU Berlin
-CK-
Das Widerstandsrecht kurz erklärt
Auch wir auf Duckhome haben bereits auf das Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) hingewiesen, es aber verpasst allgemeinverständlich zu erklären. Das holen wir jetzt nach.
Immer wieder treiben wahrhaft komische Stilblüten aus dem Internetboden die sich mit irgendwelchen - an den Haaren herbeigezogenen - Argumentationen ein eben solches Widerstandsrecht in der Bevölkerung herbeikonstruieren.
Teilweise ist man schon geneigt Mutwillen zur Anstiftung zum Gesetzesbruch zu konstatieren. Dabei verhält es sich leider so, dass viele, die solches dann mit der Hoffnung verbinden etwas ändern zu können, nicht wirklich wissen welche Voraussetzungen das Recht zum Widerstand erfüllen muss um sich auf letzteres beziehen zu können.
Es geht nicht einzig darum das die staatliche Gewalt Unrecht verübt und dies für Jedermann/Frau ersichtlich ist. Sondern es ist ebenso die Pflicht eines jeden Bürgers sich an das Grundgesetz zu halten. Was nichts anderes bedeutet als das Unrecht nicht mit Unrecht weggemacht werden kann. Auch wenn das für viele Menschen nicht leicht nachzuvollziehen ist, so ist dies genauso Bestandteil des Grundgesetzes wie des Völkerrechts.
Wenn wir also ein Recht auf Widerstand haben, so nur dann, wenn wir uns selbst an das Grundgesetz halten. Ob es uns nun schmeckt oder nicht. Die Voraussetzung zum Recht auf Widerstand ist klar definiert:
Alle von der Rechtsordnung zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe müssen so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dass die Ausübung des Widerstandes das Letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist. (BverfG 5 85)
Was nichts anderes heisst als:
vor der Ausübung des Widerstandrechts ist das Unrecht über die Rechtswege anzuzeigen.
Wer das nicht tut und dennoch das Recht auf Widerstand ausübt, begeht einen Verstoß gegen die demokratische Grundordnung - handelt entgegen des Grundgesetzes.
Wir können von anderen nicht erwarten sich an Gesetze zu halten, wenn wir nicht selbst bereit sind dies zu tun.
Ein Tscheche und ein Engländer können die Menschen in Europa noch retten
Nachdem den Iren ihre Zustimmung zum Vertrag von Lissabon mit Geld und deutlichen Drohungen abgerungen wurde und Polens Präsident Lech Kaczynski nun wohl auch einknicken wird, richten sich alle Augen und Hoffnungen auf den tschechischen Präsidenten Vacav Klaus. Solange er nicht unterschreibt, kann der Vertrag nicht wirksam werden.
Wenn Klaus bis zum Mai nächsten Jahres dem Druck standhält, will der kommende britische Premier und jetzige Vorsitzende der Konservativen, David Cameron, die britische Zustimmung zum Vertrag zurückziehen und ein Referendum veranstalten, was den Vertrag für lange Zeit aushebeln dürfte. ["Ein Tscheche und ein Engländer können die Menschen in Europa ... »]
Das Urteil des Bundsverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon
Von Zeit-Fragen am 11. August 2009 auf Tlaxcala.es
Autor: Karl Müller
Vier Wochen nach dem am 30. Juni ergangenen Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon zeigt ein Blick auf die bisherigen Reaktionen, dass es ganz unterschiedliche Deutungen gibt. Es gibt Gegner und Befürworter des Vertrages, die sich durch das Urteil bestätigt sehen. Und es gibt genauso Gegner und Befürworter des Vertrages, die das Urteil kritisieren.
Das erklärt sich nicht nur durch die politische Auseinandersetzung, in der jede Seite nach Argumenten sucht. Auch das Urteil selbst bietet allen Seiten ausreichend Anknüpfungspunkte.
Es ist hier nicht möglich, eine in alle Einzelheiten gehende staatsrechtliche und staatspolitische Untersuchung des Urteils vorzulegen, so sehr sich dies mancher auch wünschen mag. Zur Kenntnis nehmen muss man allerdings die Leitsätze des Urteils (Kasten), die eine besondere Qualität haben, weil sie rechtlich bindend sind.
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Ein europäischer Maulkorb für das Bundesverfassungsgericht
Darf es ein bisschen mehr sein, am Stück oder in Scheiben? Zum Thema Europa hat in Deutschland jeder eine ganz eigene Meinung. Das reicht von denen, die die EU ganz abschaffen wollen, über die, die nur die Wirtschaftsgemeinschaft wollen, jene die den Status quo behalten wollen bis zu jenen die am liebsten jede Eigenstaatlichkeit aufgeben möchten.
Aber selbst zwischen diesen unterschiedlichen Facetten gibt es noch eine Reihe von feinen Unterschieden. Die Mehrheit der Bürger fühlt sich mit dem aktuell existierenden Europa schon unwohl genug, weil viele EU-Gesetze und Vorschriften die den Menschen in Deutschland schaden, einfach über Europa erzwungen werden. Das liegt weniger an Europa, als an der Tatsache, dass Europa zum einen von Lobbyisten besetzt ist und zum anderen die Regierungen Europas die EU als Transportvehikel benutzen um gemeinsam die Bürgerrechte in ihren Ländern beschneiden zu könnte. ["Ein europäischer Maulkorb für das Bundesverfassungsgericht" mehr »]
Sonntagsgedanke: Falscher Stolz und kollektive Ehrverletzung
Im Wikipedia lesen wir zum Wort "Stolz" :
“.. ist das Gefühl einer großen Zufriedenheit mit sich selbst, einer Hochachtung seiner selbst – sei es der eigenen Person, sei es in ihrem Zusammenhang mit einem hoch geachteten bzw. verehrten „Ganzen“. Er entspringt der (subjektiven) Gewissheit, etwas Besonderes, Anerkennenswertes oder Zukunftsträchtiges geleistet zu haben oder daran mitzuwirken.”
Zum Wort "Ehrverletzung" unter dem Begriff Ehre finden wir kurz und auf den Punkt bringend das Wort "Demütigung". Dabei können ganze Gruppen, sowie auch einzelne Individuen betroffen sein.
Politiker beziehen sich gern auf ihre Aktivitäten, auf ihr Mitwirken in -mit Verlaub -"ihrer" Demokratie. Sie plustern sich meist stolz wie ein Pfau in der Öffentlichkeit auf. Sie sind stolz auf Hartz IV, stolz auf freiheitsbeschneidende Gesetze, stolz auf jeden Soldaten den sie auf Grund gebrochener Gesetze in den Tod schicken. Bei allem auffindbar möglichen Respekt: Sie sind stolz die Ehre jener Menschen zu verletzen. Sie sind stolz darauf die Ehre jenes Landes zu verletzen, welches jahrzehntelang den Versuch unternahm selbige wieder mühevoll herzustellen, nach dem eine Gruppe von faschistoiden Führungspersonen dieses Land in den Abgrund stieß.
Politiker sind stolz darauf Grundgesetze nach ihrem Gutdünck umzuschreiben,... kaputtzuschreiben. Es ist ihnen eine Ehre solches bekannt zu geben. Interessieren tut dies nur Wenige und die Wenigen die aufstehen können wahrlich voller Stolz sein. Ihnen gilt meine Ehrerbietung. Es ist mir eine Ehre dies hier noch sagen zu dürfen, solange mir dieses Recht nicht auch noch genommen wird.
Wer die Macht hat, macht Fehler beim regeln
Und wieder, immer wieder, stellt sich die Frage nach dem immanenten Fehler in unserer Demokratie. Die Demokratie hat keine Fehler. Die Fehler, die scheinbar unaufhörlich gemacht werden, sind Reformregeln die dem Grundgedanken der Grundgesetze entgegenstehen. Eine Reformation der demokratischen Grundrechte die unnötiger und menschenfeindlicher nicht sein kann, da sie nur einen berechtigt darüber zu entscheiden was Recht ist oder was Recht werden soll. Und nur einem obliegt die Verfügungsgewalt über jene Grundrechte. Eine ziemlich einseitige Regelung zum führen eines Volkes. Ein Machtinstrument welches nur einen Sinn hat: Nach Bestem Wissen und Gewissen die Menschen dahin zu führen sich schuldig zu fühlen und sich gegenseitig zu verraten.
Wie wirkungsvoll diese Regeln sind, stellen wir dieser Tage besonders intensiv fest. Wir fühlen uns nämlich nicht mehr schuldig. Wir erkennen allmählig unsere Abhängigkeit in die wir ungewollt hinein geschoben wurden, weil wir dachten wir bräuchten eine Führung.., weil wir dachten die Politiker würden sich für unsere -für aller -Rechte einsetzen.
Ralf Schwartz auf Mediaclinique hat sich die Mühe gemacht die Regeln der aktuellen Macht schriftlich ins Bild zu rücken. Mit Bedauern lesen wir über die Einseitigkeit, über das Hinwegsetzen von Grundrechten durch die Politiker. Und wieder ist dies nur ein kleiner Teil des großen Ganzen. Es bleibt eine Frage, die uns schon länger bedrückt: Sagt mir wo die Blumen sind, wo sind sie geblieben?
Ralf Schwartz auf Twitter
Versprechen bricht man nicht!
Versprochen ist Versprochen und wird auch nicht gebrochen, aber versprechen kann man sich ja mal. So deuten wir die vergangenen, monatlichen -wenn nicht gar jährlichen -Aussagen der Politik mittlerweile. Dort, wo ein oder zwei zusammen sind, werden schon öfters mal Vereinbarungen, Abmachungen oder Verträge beschlossen, an welche man sich etwas später am Liebsten nicht mehr erinnern möchte. Insbesondere gilt dies ganz offenbar für Aussagen die im direkten Bezug zu unseren Grundgesetzen stehen.
Vormals geschrieben um Grundrechte für jeden Menschen zu wahren, werden sie seit geraumer Zeit zu Gunsten des politischen Verständnisses von Demokratie umgeschrieben. Frei nach dem Motto "Was nicht passt, wird passend gemacht!". Was aber passte an den jeweiligen Grungesetzen nicht? Nun, sie stimmten schlicht nicht mit anderen Gesetzen überein. Anderen Gesetzen, die dem politischen Handeln Möglichkeiten einräumen -Möglichkeiten entgegen des Grundgesetzes zu wirken.
Ein paar Auszüge von vielen, werden derzeit aktuell in Internetblogs thematisch behandelt. Auch beim Netzhäuter geht es in diese Richtung. Von der Worthülse der Demokratie, Herrschaftsansprüchen und der Frage nach dem Rechtsstaat: “Gebt uns die Demokratie, die ihr uns versprochen habt”, so titelt die Überschrift. Angesprochen werden Symptome einer Krankheit die immer mehr Menschen in diesem Land wahrnehmen: eine Rechtswandlung wie sie gefährlicher nicht sein könnte.
Was uns nach gebrochenen Versprechen übrig bleibt ist die offen formulierte Systemfrage.
Netzhäuter auf Twitter
Millionenfache Verfassungsbrüche durch den deutschen Staat
Von wok1234 am 7. Juli 2009 auf "Beamtenkriminalität"
Ja - sie haben schon richtig gelesen. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Schurkenstaat ist: Seinen Staatsbürgern wird - das Recht - gewährleistet ! Genau so steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort heißt es: Die verfassungsmässige Ordnung in den Ländern gewährleistet der Bund ! Haben sie sich einmal gefragt, wie der Bund das in der täglichen Praxis überhaupt leisten will ? Wie will der Bund sicherstellen, dass in allen Behörden - in den Rathäusern, den Landratsämtern und den Finanzämtern und Gerichten - um nur einige zu nennen - die verfassungsmässige Ordnung sicherstellen will. Er - der Bund - hat nämlich - keinerlei Kontrollsysteme - darüber, was dort passiert. Jeder Sachbearbeiter kann vor Ort - nach Belieben - seinen Frust an dem höchsten aller Verfassungsorgane - dem Volk - also dem Souverän, von dem alle Macht auszugehen hat, ausleben.
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Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden
Von Daniel Neun am 15. Juni 2009 auf Radio Utopie
Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sämtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher Beschlüsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen Souveränität,… faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung. U.a. wird Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer “Hilfspolizei” unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt.
Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:
“(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.”
Lesen Sie den kompletten Artikel auf: Radio Utopie
In der BRD angekommen?
Mit freundlicher Genehmigung durch den Redaktionsleiter der Zeitschrift RotFuchs, Dr. Klaus Steiniger
Ausgabe 137:
Ideologisch nackt und entwaffnet
Wenn die selbsternannten Eliten der BRD von früheren DDR-Bürgern verlangen, sie müßten endlich im Staat der Hundts und Ackermanns „ankommen“, dann ist das blanker Hohn. In Wirklichkeit meinen sie ja etwas ganz anderes: Die „Ostler“ sollten sich – ideologisch nackt und entwaffnet – zum als „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ mit „sozialer Marktwirtschaft“ verklärten kapitalistischen System bekennen. Das fordert man übrigens seit Jahr und Tag auch von all jenen im Westen, welche ebenfalls niemalsin dieser Gesellschaft brutalster Ausbeutung der meisten und schamlosester Bereicherung weniger angekommen sind.
Es wäre grotesk gewesen, Max Reimann oder Herbert Mies so etwas anzutragen! Worum geht es? Ohne Zweifel handelt es sich um den Kern der Dinge: die Klassenfrage. Sie eindeutig beantworten zu können, erfordert mehr als gesunden Menschenverstand. Der Kompaß, der aus dem Labyrinth herausführt, heißt Klassenbewußtsein.
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Das Grundgesetz und die Verteidigung der Menschenrechte
Von Lopez Suarez auf womblog.de am 2. Juni 2009
In dem Dokumentarspiel "Der Staat verfassungskonvent ist für den Menschen da" [1] wird der 10. August 1948 dargestellt, der Tag, an dem sich die Väter unserer Verfassung auf Herrenchiemsee zusammensetzten. Es war viel zu tun, damals beim Verfassungskonvent. Deutsche Interessen standen neben den Ansprüchen der Alliierten und parteipolitische Ideen standen neben persönlichen Erlebnissen.
Die 30 Staatsrechtler und Politiker hatten es nicht ganz einfach, den Entwurf für eine Verfassung auszuarbeiten. Auch damals galt schon die Spannweite zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zum Glück waren 1948 Pressevertreter und ein Mann, der einen KZ-Aufenthalt hinter sich bringen musste, mit dabei. Sie waren die Stimme des Volkes. Ansonsten zeichnete sich auch dort schon die uns heute gut bekannte Trennung zwischen den Menschen ab dank der mangelnden politischen Charakterbildung, die sich bis zum heutigen Tage nicht verleugnen lässt.
Das Grundgesetz wurde beschlossen und es beinhaltet grundlegende Menschenrechte für die Bürger unseres Staates. Die Themen, die heute ganz neue Brisanz entfalten anlässlich rapide zunehmender Arbeitslosigkeit, erwachen zu neuer Aktualität. Die Diskussionen damals und heute sind nicht so unterschiedlich. Was dachten die Väter unserer Verfassung zu dem Themenkomplex „Recht auf Arbeit“? Sollte es in das Grundgesetz aufgenommen werden oder nicht? Alles begann 1948 und nach 13 Tagen schließlich stand der Entwurf, der fast vollständig vom Parlamentarischen Rat und der verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet wurde. So weit so gut. Nun haben wir ein Grundgesetz, auf das wir uns berufen dürfen.
Aber mal ganz ehrlich: Tun wir das in voller Konsequenz?
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Von oben herab
Rebecca Evans am 1. Juni 2009, veröffentlicht am 2. Juni 2009
Politik ist, etwas von "oben herab" zu verändern. Die Argumentation zur Zementierung von Regeln ist dabei denkbar einfach. Man ist versucht dem geeigneten Wähler ein schlechtes Gewissen einzureden. Dass man, wenn man dem neuesten Vorschlag zur Reglementierung einer bestimmten Angelegenheit kritisch gegenüber steht oder gar etwas dagegen hat, nicht vernünftig wäre. Regelmäßig appellieren deshalb die Politiker aller Parteien an unser Bewusstsein und stellen unsere Auffassung von "Vernunft" damit in Frage. Sicher dessen, daß man ihre eigene Vernunft dabei nicht in Abrede zu stellen hat, denn einzig ihre Ansicht von "Vernunft" ist es, die als richtig erachtet werden muss. Damit wird dem Wahlvolk unterstellt, jeglicher Art der Selbstbestimmung nicht fähig zu sein, was wiederum die Plutokratie notwendig macht -sie legitimiert. Ein Staat in dem der Bürger das Wesen der Selbstbestimmung verliert und durch obere, finanziell besser gestellte Bürger übergestülpt bekommt was er zu tun und zu lassen hat, hat nur noch wenig mit Demokratie zu tun. Man macht die Bürger zu unfähigen, sich nicht unter Kontrolle habenden Individuen, deren einzige Aufgabe lediglich darin besteht wählen zu gehen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Grundrecht der Bürger auf Gleichheit. Dort wo der Besserverdienende allein dadurch straffrei bleibt, herrscht gegenüber dem normalen Bürger ein Ungleichgewicht, da er es sich nicht "leisten" kann, der Strafe zu entkommen. Dort wo es auf Grund mangelnder finanzieller Mittel zu einer Einschränkung, zu einer Ungleichbehandlung von Grundrechten kommt, kann nicht von einer Demokratie gesprochen werden.
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Kirchentag verbietet Antifa Materialien
Holger Halfmann 26. Mai 2009 auf azoren2007
Kirchentag lässt friedenspolitische und antifaschistische Materialien beschlagnahmen.
Besucher stimmen schweigend zu. Polizei misshandelt.
Im Vorfeld des Kirchentags wurde versucht Obdachlose aus der Stadt zu entfernen. (1) Dies wurde erst unterlassen, nachdem die Kirche selber intervenierte. Gemäß (2) bestreitet der Innensenator, das es solche Bestrebungen gab. Gegenüber Indymedia bestätigten Obdachlose allerdings das Einzelnen sogar schon Decken und Schlafsäcke weggenommen wurden.
Holger kommt aus der Friedensbewegung und hat sich 1987 entschieden Friedensarbeit hauptamtlich zu machen und diese mit dem Vertrieb von Buttons, Aufklebern, Postkarten, Spuckies, T-Shirts und Fahnen sowie Aufnähern zu den Themen Frieden, Gerechtigkeit und Antifaschismus zu finanzieren. Das macht er auf Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen. Die wichtigste ist alle 2 Jahre der evangelische Kirchentag.
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Horst Köhler oder Die Deklination von Kohl
Von Womblog am 28. Mai 2009
Nun, wer hätte gedacht, dass auch die Politik den Grundregeln der Grammatik gehorcht und somit einsilbige Eigenschaften mit dunklen Selbstlauten im Kern einen Umlaut plus männlicher Endung benutzen, um die Vergleichsform eigentlich nicht zur Debatte stehender Persönlichkeiten zu bilden. Nach Kohl wurde es also Köhler... und wird es auch noch die nächsten fünf Jahre bleiben.
Dass dies voraussehbar war, lässt sich ganz einfach beweisen. Schließlich sollte man sich vor Augen halten, dass Köhler als Hersteller von Holzkohle mitunter sehr viel Sitzfleisch beweisen mussten, um in Einsamkeit und bei hohen Temperaturen ihre Meiler zu bewachen und Zustände der Angst, wie aber auch Brandnarben und sonstige Brandzeichen alleine die Stirn zu bieten.
Insofern konnten weder Gesine Schwan, Peter Sodann noch andere schimmer(l)nde Figuren verhindern, dass Deutschland auch die nächsten fünf Jahre mit ansehen muss, wie Horst Köhler dafür sorgt, dass die Begeisterung für ihn weder zu hohe Flammen schlägt noch ganz erlöscht. Dafür hat er ja sein Handwerk gut gelernt und weiß, wann er wo kleine Löcher verschließen oder auch aufstechen muss, um den Zug des wind of change immer im optimalen Pegel zu halten. Der Verkohlungsprozess hat indes längst begonnen und es schein kein Entrinnen aus dem feuerschacht zu geben.
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Wir trinken uns Gesetze schön
Es war einmal.. 60 Jahre deutsche Einheit. Ehm, sorry - Grundgesetz. Ein Grund zum Feiern. Naja, eine so große Gelegenheit ist es für manch einen dann doch nicht. Nicht nur im westlicheren Teil Deutschlands gibt man sich nostalgisch. Und darauf trinken wir dann doch Einen!!
Und wenn wir nicht vorzeitig ableben, dann trinken wir auch morgen noch unser Grundgesetz schön.
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Aufgelesen 164
● Vor Gericht: Polizist soll Gäste als“ Scheiß Studenten“ beschimpft haben
● Geschichte wird gemacht
● Rio baut Mauer um Elendsviertel
● Dramatisch steigende Arbeitslosigkeit
● Warnung vor erheblicher Gefährdung von Grundrechten
● Deutschland bis zur Brust im Korruptionssumpf
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Aufgelesen 163
● Jugendgefährdend? - Nicht wenn viel und reichhaltig Titten gezeigt werden
● Wem nützen die Kurras-Enthüllungen?
● Wolfgang Schäuble im Geiste der konservativen Revolution
● Silent Running (lautlos auf Spitzbergen)
● Unser Netz soll schöner werden
● Die Komplexe der Deutschen
● Wie Frau Schavan uns und die Welt für dumm verkaufen will
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Aufgelesen 160
● Von der Abschaffung des Grundgesetzes (älter)
● Ein Hoch auf die Mehrwertsteuer!
● Brief der orthodoxen Juden von NK an den Präsidenten des Iran
● Warnung vor "Pakt mit dem Teufel"
● Deutsche Banken geraten außer Kontrolle
● Wir suchen Promotoren für Unterschriftensammlung
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Aufgelesen 159
● Familienministerin von der Leyen und ihre Verbindungen
● Polizei schützt Bündnis von IslamhasserInnen, Nazis und RassistInnen
● Änderungen im Grundgesetz in unserem Namen
● Bundeswehr raus aus den Schulen
● Die Bahn und ihr Feigenblatt
● Prozess gegen die Sauerland-Gruppe: Alles nur Enten?
● Bezahlt wird nach der Wahl
● Todesursache: Überdosis Kapitalismus
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Ein demokratisches Europa schaffen
In einer Forsaumfrage, die sicherlich methodisch und in der Auswahl der Teilnehmer sowie in der Gewichtung in Frage zu stellen ist, erklärten 10 Prozent der Befragten, dass sie die Auflösung der EU fordern, und 34 Prozent fordern die Rückkehr zu einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft. Die 32 Prozent, die eine Beibehaltung des jetzigen Zustands fordern, haben vermutlich nicht begriffen, dass täglich immer mehr Macht nach Brüssel geht.
Diesen weiteren Machtzuwachs für die Europabürokratie wünschen sich aber nur 18 Prozent der Befragten. Tatsächlich ist die Ablehnung der EU in der Bevölkerung so groß, dass sich die Regierung gar nicht erst getraut hat, das Volk über den Vertrag von Lissabon abstimmen zu lassen. Er wäre sicher grandios gescheitert. ["Ein demokratisches Europa schaffen" mehr »]
Diesen weiteren Machtzuwachs für die Europabürokratie wünschen sich aber nur 18 Prozent der Befragten. Tatsächlich ist die Ablehnung der EU in der Bevölkerung so groß, dass sich die Regierung gar nicht erst getraut hat, das Volk über den Vertrag von Lissabon abstimmen zu lassen. Er wäre sicher grandios gescheitert. ["Ein demokratisches Europa schaffen" mehr »]
WICHTIG: Es eilt!
Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema "Datenschutz - Surfprotokollierung"
Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Surfprotokollierung nicht als Gesetz beschlossen wird und von den Bundestagsabgordneten, sowie vom Bundesrat abgelehnt wird, schon aus Gründen der informationellen Selbsbestimmung.
Begründung:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationtechnik des Bundes vom 14.01.2009 sieht vor, dass jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder Studvz das Recht geben, das Lese und Schreibverhalten seiner Besucher aufzuzeichen, angeblich zum "Erkennen von Störungen"!
In Wirklichkeit steht dahinter, persönliche Informationen, ein sogenanntes Bewegungsprofl von jedem einzelnen Surfer zu speichern, dadurch fühle ich mich in meiner informationellen Selbstbestimmung eingeschüchtert.
Es können sogenannte Bewegungsprofile erstellt werden, die meine persönlichen Interessen sowie Lebensumstände erfassen und somit kann ein persönliches Gesamtprofil erstellt werden. Diese sind dann auch nach Verlangen, den Ermittlungsbehörden zugänglich.
Das Ende der Mitzeichnungsfrist ist der 19.05.2009, die notwendige Mindestzahl an Unterzeichnern ist 50.000.
Es würde doch nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn wir das nicht auch schaffen würden. Schon einmal ist es uns geglückt, binnen kürzester Zeit über 50.000 Mitzeichner zu mobilisieren. Und diese, nur noch wenige Tage offene Petition, ist nicht weniger wichtig!
Wenn Ihnen etwas an Ihren Daten liegt, sollten Sie umgehend diese Petition mitzeichnen: HIER
Aufruf für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG)
Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz
Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden."
Auf Europäischer Ebene ist das schon Standard. Der EG-Vertrag und der von Deutschland ratifizierte Entwurf für eine Europäische Verfassung enthalten bereits ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Warum soll dies im deutschen Grundgesetz nicht möglich sein?
["Aufruf für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels des ... »]

















