Nach heutigem Maßstab zählen körperliche Strafen zur Erreichung von Erziehungszielen (Züchtung) in der Erziehung als Körperverletzung. In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen (siehe auch Züchtigungsrecht). Die meisten Misshandlungen geschehen durch nahestehende Personen (ältere Geschwister, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, nähere Bekannte der Familie). Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.
Aus diesem Blickwinkel heraus ist auch die Familiengeschichte der Frau Ursula von der Leyen zu betrachten anzunehmen, wenn wir lesen müssen mit welchen Strafmaßnahmen ihr Bruder Harald zu rechnen hatte, wenn er sich dem Willen seiner Eltern widersetzte.
Dr. Harald Albrecht, Gründer ARBOmedia.net AG und heute wohnhaft in Starnberg, wurde laut einer - von seiner Mutter wiedergegebenen - Geschichte, die 1978 in deutschen Zeitungen kursierte, zum Brennesselpflücken mit bloßen Händen verdonnert. Glaubt man diesem Artikel, so kam der kleine Harald mit roten, dicken Fingern von dieser "Züchtigungsmaßnahme" nach Hause zurück. Im Jahre '78 wurde diese Strafe im Hause Albrechts "noch manchmal verwendet", so wird Frau Heide-Adele Albrecht zitiert.
Aus dem Zitat geht indirekt hervor, daß diese Strafmaßnahme wohl auch andere Kinder des Hauses Albrechts bei Widerspruch zu erwarten hatten. Welch psychische Auswirkungen das auf die Kinder hatte, läßt sich nur erahnen.
Die zeitlos gespeicherten Erlebnisse werden später unbewusst auf die Umgebung projektiert.
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