Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so. Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich 10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix mehr einkassiert.
Schon beim EU-Lissabon-Vertrag hatte das BVerfG nicht die Eier in der Hose, die teils gravierenden Grundgesetzeinschränkungen vollständig zu kassieren. Und die Folge können wir nun bei der Vorratsdatenspeicherung sehen, die zwar in der aktuellen Umsetzung illegal und verfassungswidrig ist, aber mit ein paar nachträglichen Handgriffen dann doch noch erlaubt werden kann. Zumal die EU-Verordnung der VDS
überhaupt nicht angefasst wurde!! EU-Recht bricht also quasi unser Grundgesetz. Immer schön scheibchenweise. Und zwei der Verfassungsrichter (
Schluckebier und
Eichberger - beide CDU-Nahestehend bzw. sogar Parteimitglied) meinen sogar, die Vorratsdatenspeicherung wäre gar nicht so schlimm - und haben das sogar per Sondervotum im Urteil verewigt. Jeglicher Jubel ist also fehl am Platze.
Die Speicherung der Daten ist NICHT verboten worden, sondern diese soll den Vorgaben aus Karlsruhe zufolge an die Privatwirtschaft ausgelagert werden, die diese Datenberge dann beheimaten. Und Herausgabe der Daten an den Staat erfolgt dann, wenn diese über einen richterlichen Beschluss angefordert werden.
Jürgen Grützner vom Branchenverbandes VATM fasst
die weitere Entwicklung schon ganz passend zusammen:
"Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen. Wir gehen davon aus, dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht." Oder auch der Eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert:
"Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Mio. Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen."
Und so geht die Rutsche immer weiter talwärts. Was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Und das BVerfG stellt sich dieser ganzen Sache erst mehrere Jahre später - und dann immer weniger energisch - in den Weg. Insgesamt also ein schwarzer Tag für Deutschland, denn die Bürger hierzulande sind ab sofort nicht mehr generell unschuldig, sondern auch nach den Augen des Bundesverfassungsgerichts eher potentielle Straftäter, deren Daten und Kontakte man durchaus pauschal speichern darf!
Luna
verfassungsgericht ist doch seid langem auch nur noch eine farce, um den anschein einer demokratie zu wahren. wenn es nicht in bälde zu einer revolution kommt, ist der zug entgültig abgefahren...