Worum es geht? Es geht um einen Vertrag, den ich als als Erziehungsberechtigte meiner noch minderjährigen Tochter schon längst unterschrieben im Job Center hätte einreichen müssen. Das Schreiben liegt aber immer noch hier auf meinem Schreibtisch und ich weiss nicht was ich damit machen soll.
Ich zitiere mal aus dieser "Eingliederungsvereinbarung", die meine Tochter, die im nächsten Jahr den Realschulabschluss machen will, zugeschickt bekam:
Halten Sie sich innerhalb des zeit-und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreibar sind.
Sie sind verpflichtet Änderungen (z.B Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen
Bei einer unangemeldetn unerlaubten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengel II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesnheit kein Anspruch auf Leistung mehr. Näher Informationen finden Sie in Kapitel 13.3 des Merkblatts "Arbeitslosengel II/Sozialgeld



















Ich habe zuvor eine Umschulung zur Hellseherin zu machen, um im Falle einer möglichen Krankheit (zb. plötzlicher Infarkt) die ARGe schon vorab - über eine eventuelle Überweisung in eine ortsferne Klinik - zu informieren..
Interessant!
Aber gilt Prophetie nicht auch als Scharlantanerie, wenn diese durch "normale" Menschen ausgeführt wird? Egal - zumindest ist es ein Job mit Zukunft :-D
Unglaublich!
Es liegt mir zwar fern, die ARGe in Schutz zu nehmen, aber das vorab bezieht sich imho auf die Ortsabwesenheit und nicht auf Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug.
Diese sind "nur" unverzüglich anzuzeigen. Was übrigens in ähnlicher Form auch in den meisten Tarifverträgen steht, auch der Arbeitgeber ist über Arbeitsverhinderungen unverzüglich zu informieren.
Wobei die Arbeitsgerichte in der Rechtssprechung unverzüglich als "ohne schuldhafte Verzögerung" definiert haben.
Die Formulierung der ARGe ist allerdings (vorsichtig formuliert) unglücklich, besser wäre es so (oder ähnlich):
Denn dieses "und" kann ein Sachbearbeiter der ARGe natürlich leicht als ein "logisches und" im Sinne von zwei gleichzeitig zu erfüllenden Bedingungen interpretieren.
Natürlich ist bei einer Krankheit nicht die Zustimmung der ARGe einzuholen. Wie denn auch, wenn ich krank bin, dann bin ich eben krank, ob das irgendeinem Sachbearbeiter nun passt oder nicht. Das entscheidet einzig und allein der behandelnde Arzt.
Ich bin aber kein Jurist und von daher kann das natürlich nur meine persönliche Meinung sein.
Empfehlung: Dringend eine Beratungsstelle aufsuchen!
Vielleicht sollten ALG II Betroffenen gleich mit der ersten Antragstellung elektronische Fussfesseln angelegt werden, die dann, im Falle eines unerlaubten Reissaus' vom Sachbearbeiter per ferngesteuerten Elektroschocks bedient werden könnten. Der Betroffene MUSS vorher allerdings seine Einverständniserklärung schriftlich abgeben.
Deshalb, da die AA ein ungleicher Partner ist: Unbedingt Beratungsstelle kontaktieren!
Was meinst Du warum die Prozesskostenbeihilfe für ALG II Bezieher gestrichen werdens soll? weil das rechtens ist?
Leute wir müssen kämpfen, alle gemeinsam!
Leider geht weltweit sehr viel kraft in den Blogs verloren, welche dazu benötigt wird, wirklich abseits vom Trottoir zu gehen und laut aufzuschreien.
Den Behörden müsste es eigentlich schon fast willkommen sein, dass aller Protest sich im Äther verliert.
Ich denke das Schäuble ja genau deshalb das Internet untersuchen will, weil er weiß, dass die Stunde kommen wird, wo die Menschen ihre Systeme abschalten und gemeinsam auf die reale Straße gehen. Er möchte zu gern den Termin wissen.
Sicher, die Aufrufe im Netz sind wichtig. Aber manchmal habe ich die Befürchtung, bei der Masse an Blogs - dass zu viele stimmen im Labyrinth der Telekommunikation verloren gehen und somit kaum ein "globales" Stecker-Ziehen und Aufstampfen möglich sein wird ... Manchmal werde ich von der "Angst" übermannt, dass es irgendwann zu spät sein könnte...
In den Jahren nach Einführung der Agenda 2010 durch den neoliberalen Systemagenten "Schröder" wurde mit Hilfe der rechten Thinkthanks wie Bertelsmanngroup, Atlantikbrücke, u.a., deren Mitglieder sich aus allen Parteien und Wirtschaftsverbänden rekrutieren, ein ganzes Sammelsurium an repressiven Gesetzgebungen und Verwaltungsdirektiven und Juridiktivgen erarbeitet, die allesamt das Ziel verfolgen die persönliche Freiheit und den legalen Widerstand gegen stattliche Entscheidungen und Verfahrensweisen zu unterminieren und de facto abzuschaffen.
Deutlichstes Beispiel ist die Abschaffung von kostenlosen Widersprüchen gegen Verwaltungsentscheidungen und deren Ersatz durch die kostenpflichtige Klage vor Gericht.
Die Architektur dieser Agenda 2010, die wohl auch deshalb so heißt, weil man beabsichtigte bis 2010 die geplante Zäsur der bürgerlichen Freiheit mit Hilfe der "Europäischen Verfassung", durch zu boxen, ertreckt sich nicht nur auf den Arbeitsmarktsektor, sondern umschließt mehr oder weniger alle Lebensbereiche. Von der Kindererziehung, die man durch staatliche Horte zunehmend von den Eltern weg in Staatshände legen will über den Codex alimentarius bis hin zu der Aufstellung einer europaweiten Sicherheits- und Kriegsmachinerie, die im Sinne einer imperialistischen Ordnung sowohl Krieg nach innen, als auch Krieg nach außen zu führen im Stande ist.
Um nur einige Eckpunke zu nennen.
Wenn man die zunehmend repressiven Erscheinungen der letzen Jahre in dieses Muster einordnet, angefangen bei Genua und Heiligendamm, als auch die Flase-Flag-Anschläge in New York, Madrid, London, "Kofferbomber", sowie aber auch die "kleinen" Repressalien gegen Journalisten, Arbeitslose, Antifaschisten u.a., dann ensteht mit der Zeit ein vollständigers Bild der Situation.
Ich möchte nicht behaupten, dass ich in der Lage bin mir abschließend eine genaues Bild darüber zu machen, wohin diese Entwicklung fhrt, wer daran massgeblich beteiligt ist, wer Mitläufer ist und was Fehlinformationen sind. Ich weiß nur, dass in den den letzten 7 Jahren abertausende Dokumente, Reportagen, Webseiten, Blogs, Mails und Videos gesichtet habe, die sich mehr oder weniger von selbst in ein Gesamtbild einfügen, welches mir persönlich die Haare zu Berge stehen läßt und mich auch manches mal überlegen läßt, ob juristische und legale Mittel heute noch der richtige Weg sind um dagegen vorzugehen.
Ich bin mir sicher, dass ich nicht der Einzige bin, dem es kalt den Rücken hinunter läuft und ich wundere mich wir die Füße still halten, während in vergangenen Jahrhunderten in vergleichbaren Situationen, z.B. beim Unabhänigkeitskrieg der U.S.A, dem spanischen Bürgerkrieg, aber selbst auch hier in Deutschland beim Spartakusaufstand wesentlich drastischere Mittel angewendet wurden um elitärer Machtentgleisung Einhalt zu gebieten.
Art.11 Freizügigkeit
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Na also, da steht's doch ! Anders ausgedrückt : Harz (egal wieviel) bietet keine ausreichende Lebensgrundlage und daher ist nun Schluss mit Rumreisen.
/Iro...
Soo hindert man diese Leute daran, an auswärtigen Demos teilzunehmem...
Weder - noch !
Früher in offeneren Zeiten nannte man so etwas Sklaverei oder Leibeigenschaften, heute wäre wohl Verwertungsstelle der richtige Begriff.
Und in dem Alter haben die Hartz-Verwerter noch gute Verwendung - fragen sie einmal bei P.Hartz nach!
Und nicht vergessen, das ist heute völlig gesetzeskonform - kann ihnen jeder Jurist gegen Geld bestätigen!
mfg zdago
Die Regelungen zur Ortsabwesenheit haben in einer Eingliederungsvereinbarung nichts zu suchen, denn sie sind ja gesetztlich schon geregelt.
Achtung! Ein Widerspruch ist nicht möglich, denn es ist seitens der ARGE erst einmal nur ein Vorschlag, kein Verwaltungsakt. Man kann einen Gegenvorschlag einreichen. Die ARGE hat aber auch die Möglichkeit, auf die Unterschrift dann zu verzichten, wenn sie meint, man verhielte sich nicht kooperativ. Sie erlässt die Eingliederungsvereinbarung dann - und das ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann man widersprechen und der Widerspruch entfaltet (noch) aufschiebende Wirkung. Als Argument für den Widerspruch lässt sich sehr oft anbringen, dass eine Verhandlung über die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung nicht stattfand.
Was man allerdings nicht tun sollte, wenn man keine Sanktion haben möchte: Sagen, dass man keine Eingliederungsvereinbarung abschließen will.
Ich will keine Schleichwerbung machen, aber im Erwerbslosenforum - kommt doch mal auf einen Plausch vorbei - hat man sich mit solchen Vereinbarungen und rechtlichen Möglichkeiten seit langem auseinander gesetzt. Man kann dort auch seine Eingliederungsvereinbarung besprechen lassen, um zu wissen, ob sie überhaupt rechtlich Stand hält. Also kommt mal vorbei :)
vielen Dank für die info, ich komme sicher gerne mal bei euch vorbei ;-) Nur es sollte von dererlei Dingen wirklich die brreite Öffentlichkeit erfahren, also auch diejenigen die nicht unbedingt in einem Erwerbslosenforum sich rumtreiben...
Bei dem Schreiben steht unten, auf der einen Seite des Formulars der Name eines mir unbekannten Sachbearteiters, der signieren muss, auf der anderen Seite der Name meiner Tochter. Dazu dann aber die Aussage, das Formular müsse einfach nur fristgemäß unterschrieben abgeben werden. Also ohne Beratungstermin!
Habe das mit dem Widerspruch nun nicht ganz kapiert. Ich wollte den einsenden betreffend des o.g. Absatze. Für mich ist und bleibt das Freiheitsbratung! Also kein Widrspruch einlegen, sondern hingehen und verhandeln? Wie soll bitte ein Jugendlicher hier durchblicken geschweige denn seine Ollen?!
Ich werd nicht mehr
Es ist so, eine normale Eingliederungsvereinbarung ist kein Verwaltungsakt, man kann also auch nicht widersprechen (äh doch, man kann schon, nur ist das nicht zielführend). Es ist und bleibt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, den man aushandelt. Oder man kommt zu keinem Punkt mit der Verhandlung. DANN reagieren die Sachbearbeiter meist so, dass sie die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt erlassen. In dem Moment ist ein Widerspruch zulässig, weil es kein Vertrag, sondern ein Verwaltungsakt ist. Und dieser Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung.
Dass der Normalbürger da nicht mehr durchsieht und die Behörden die Leute regelmäßig verarschen, brauche ich wohl eher nicht erwähnen. Das dürfte jedoch gar nicht sein, denn die §§ 13 - 15 SGB I (sind für Normalbürger verständlich, also lest sie mal) regeln die Aufgaben der Beratung und Auskunft durch die argen ARGEN eindeutig. Ich komme wegen dieser deiner Aussage darauf: "Dazu dann aber die Aussage, das Formular müsse einfach nur fristgemäß unterschrieben abgeben werden. Also ohne Beratungstermin!" Es ist kein Formular, sondern ein Vertrag. Den Arbeitsschritt des Verhandelns ist man auch einfach übergangen. Gibst du die EinV nicht ab, wird sie vermutlich als VA erlassen. Das Ausbleiben der Verhandlungsphase ist ein sehr gutes Argument für einen Widerspruch und ein eventuelles Verfahren vor Gericht.
Nochmal zur Ortsabwesenheit: Wie gesagt, sie sind ja schon gesetzlich geregelt in der sog. EAO - Erreichbarkeitsanordnung (hier als PDF: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf). Wenn dies zusätzlich in der EinV festgelegt wird, mag das sogar Interessenkonflikte bewirken. Ferner hat dieser rein informative Passus deswegen in der EinV nichts zu suchen, weil er speziell nichts regelt, was nicht schon geregelt ist. Was du also explizit aus der EinV als Freiheitsberaubung erkannt hast, ist bereits auch ohne EinV schon Bestandteil des sog. "Förderns und Forderns", also des regulären Leistungsbezugs (oder wie dunkle Zeigenossen sagen: des Sozialschmarotzens).
So, was machen wir im Elo in solchen Situationen normalerweise? Ganz einfach: Wir haben dort mittlerweile ein gutes Vorgehen entwickelt und einen hübschen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Statt also das dir ursprünglich zugeschickte Dokument unterschrieben zurückzusenden, kannst du denen einen kompletten Gegenvorschlag machen. Wesentlich wichtiger ist allerdings, dass die ARGE von einer EinV für Schüler absehen kann bzw. sollte. Lies dazu bitte den Thread, den ich unter "Homepage" verlinkt habe.
Viel Erfolg!
Im moment tendiere ich dazu das Papier einfach weiterhin zu ignorieren, die in der Evb geforderte Dokumentation über das Eigenbemühen meiner Tochter, einen Ausbildungsplatz zu finden jedoch unaufgefordert einzureichen. Es steht wohl außer Zweifel dass ein Ausbildungsplatz gesucht wird und von daher auch "Eigenbemühen" (um wen gehts denn hier ???!) dokumentiert werden kann!
Es geht darum, dass man hier offensichtlich der Behördenwillkür in einer Art und Weise ausgesetzt ist, die m.E. garantiert nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wie lässt sich diese Behöredenwillkür denn rechtfertigen, in dem hier verlinkten Fall, ich zitiere aus dem Junge Welt Artikel:
Nimm doch mal Verbindung mit Gert Flegelskamp auf. Der ist für solche Themen eine der besten Adressen.
Liebe Grüße
BB
ja bei Flegel hab ich auch schon gelesen, gut dass es diese Menschen gibt!
Es kann in KEINEM FALL angehen, dass ich zukünftig beim Job Center um Erlaubnis bitten muss, um auf eine Montagsdemo zu gehen!
Ich ALGI Empfänger Lebensgefährtin Nichts Kind 1,5 Jahre Kindergeld Einkommen meinerseits knapp 700,-€ + 154€ abzgl. Miete und Strom ~550,-€ bleiben 304,-€ für alles andere.
Lebensgefährtin nicht Krankenversichert also ziehen wir noch 140,-€ ab. Kind braucht Kleidung usw. wofür sind solche I...... denn überhaupt da?
Antrag gestellt! (*ABGELEHNT*) !
Dieser Staat hat mehr für Asylanten übrig als für die eigene Bevölkerung!