
Wenn man schon nicht davon ausgehen will, dass es sich bei den Parteien grundsätzlich um kriminelle Vereinigungen handelt die nur dazu gegründet wurden um persönliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile für ihre gehobenen Mitglieder zu erzielen und den Fluss von Bestechungsgeldern und Spenden in Gang zu halten, dann muss man sich doch fragen, wieso die Parteien nicht für das haften müssen, was ihre Leute so anstellen. Angela Merkel lässt sich ja gerne als Mutti titulieren, was einen zu der Vermutung bringen könnte, dass dann §832 BGB greifen könnte, der allgemein unter dem Begriff
Eltern haften für ihre Kinder bekannt ist.
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