Das Landgericht Konstanz hat erstinstanzlich festgestellt, das die Bundesrepublik Deutschland, also die ehrlichen deutschen Steuerzahler, für den von der Schweizer Firma Skyguide verursachten Flugzeugzusammenstoß über Überlingen haftet.
Skyguide arbeitet im Auftrag der schweizerischen Regierung und des schweizerischen Großkapitals. Natürlich wird das Urteil angefochten werden, aber im Endeffekt läuft es darauf hinaus, das die mangelnde Aufsichtsfähigkeit und der mangelnde Aufsichtswillen der Schweizer Behörden zu Lasten Deutschlands geht.
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