Wieder mal Post von der Hamburger Zensurkammer
Bei Dr. Link, weiß ich aus einem Prozesstermin, dass er nicht einmal bereit ist Beweise überhaupt zu betrachten, selbst wenn ihm von der Gegenseite angebliche Beweise vorgelegt werden, die nichts mit der Sache zu tun haben, aber prächtig dazu geeignet sind das Gericht dazu zu bringen im Sinne der Gegenseite zu entscheiden, wie Rechtsanwalt Krüger von der Kanzlei Schwenn und Krüger das tat. Herr Link entscheidet immer gegen die Meinungsfreiheit.
In diesem Fall ist es genauso. Die Kanzlei Schwenn und Krüger, die die Domain rechtschaffen.de betreibt, hat dem Gericht einen Textauszug übermittelt diesem Artikel auf Duckhome, der sehr geschickt aufgebaut ist. Durch die Art des Zitierens wird nämlich ein völlig falscher Eindruck erweckt, das ich mich darüber beschwere, das aufgrund eines Artikels mehrere einstweilige Verfügungen erlassen worden seien. Aber die Duckhome Leser können sich ja selbst ein Bild machen, denn hier ist das Urteil.
Das Ganze ist auch ansonsten sehr gut gemacht und damit ist wieder einmal jede negative, wenn auch wahre Berichterstattung über Herrn Marseille verhindert. Die Zensur greift. Übertragen auf die Bibel und den armen Johannes bedeutet das, das er von der Hamburger Zensurkammer eine einstweilige Verfügung bekäme, weil sicher nicht nur ein Wort am Anfang gestanden hat. Mit der Kanzlei Schwenn und Krüger als Gegner wäre Johannes erledigt und die Bibel dürfte nicht mehr veröffentlicht werden. Das ich in dem nunmehr mit einstweiliger Verfügung bedachten Artikel mich auf den ersten Artikel über Marseille beziehe und dessen Inhalt in kondensierter und sehr vorsichtiger Form weitergebe um nicht in den Knast zu müssen, in den mich die Zensurkammer mit ihren Verurteilungen unbedingt stecken will, spielt keine Rolle.
Es ist auch völlig egal das ich im nächsten Absatz ausdrücklich darauf hinweise, das in "mir letztendlich in diversen, teuren einstweiligen Verfügungen praktisch jede Berichterstattung untersagt" wurde spielt keine Rolle. Rechtsanwalt Krüger darf sich aus dem Artikel den Vorwurf konstruieren ich hätte behauptet, für einen Artikel mehrfach verurteilt worden zu sein. Das habe ich zwar nicht behauptet, aber die Hamburger Zensurkammer ist ihm gerne behilflich. Jeder Duckhomeleser weiß, dass ich immer wieder über den Fortgang des Prozesses und die Zerstörung von Duckhome und der Presssefreiheit berichtet habe und das ich jedesmal eine einstweilige Verfügung erhielt. Aber darum geht es nicht. Gegenanwalt und Gericht suchen eine Möglichkeit mich mundtot zu machen.
Es macht auch keinen Sinn die Kammer als befangen abzulehnen. Dr. Link ist natürlich befangen, weil ich ihn ja hart angehen musste um darauf hinzuweisen, was diese Kammer und er treiben. Aber das macht nichts, der fühlt sich nicht befangen. Natürlich wird gegen diese einstweilige Verfügung auch Widerspruch eingelegt. Aber das wird mir nichts nützen. Spätestens in 4 Wochen ist Duckhome.de im Besitz von Marseille und seinen Rechtsanwälten. Einen Termin in der Revision werde ich wohl im Jahr 2014 bekommen und wenn dann Ende 2020 der Bundesgerichtshof die letzte einstweilige Verfügung abgeschmettert hat, bin ich selbst wahrscheinlich schon tot. Auf jeden Fall aber haben die Kanzlei Schwenn und Krüger und ihr Auftraggeber Marseille gewonnen. Den entstandenen Schaden kann dann niemand mehr gut machen.
Das wird mich aber nicht daran hindern bis zum letzten Atemzug zu kämpfen. Dabei ist Marseille nicht der einzige Gegner. Zensur ist heute überall. Es werden immer neue Wege gesucht und gefunden, damit verurteilte Kriminelle problemlos weiter machen können. Ich darf über Herrn Marseille nicht einmal das berichten was in Wikipedia steht. Ich werde mich auch nicht zum aktuell seltsamen Geschäftsgebaren des Herrn Marseille äußern dürfen auf das ja selbst das Handelsblatt hingewiesen hat:
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Hamburger Zensurkammer, oder schlußendlich der Hamburger Senat, der eine derartige Justiz zulässt, am Ende nicht dafür haften muss, wenn durch mangelhafte Informationen und Zensur sich Anleger und Kunden der Marseille-Kliniken AG nicht ausreichend informieren konnten. Denn diese Zensur birgt eine sehr große wirtschaftliche Gefahr. Es erscheint mir letztendlich auf jeden Fall nicht aussichtslos in bestimmten Fällen die Stadt Hamburg in Regress zu nehmen.
Ach ja. Natürlich gibt dieser Artikel auch wieder einstweilige Verfügung. Selbstverständlich geht auch die dann nicht an meinen Anwalt sondern flattert mir auf den Schreibtisch. In der Hoffnung ich könnte eine übersehen und sie damit wirksam werden lassen. Ich glaube nicht, dass hier Recht geschaffen wird, ich befürchte, dass hier Unrecht und Kriminalität geschützt werden.

Der Text wurde aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Hamburger Zensurkammer zensiert
In diesem Fall ist es genauso. Die Kanzlei Schwenn und Krüger, die die Domain rechtschaffen.de betreibt, hat dem Gericht einen Textauszug übermittelt diesem Artikel auf Duckhome, der sehr geschickt aufgebaut ist. Durch die Art des Zitierens wird nämlich ein völlig falscher Eindruck erweckt, das ich mich darüber beschwere, das aufgrund eines Artikels mehrere einstweilige Verfügungen erlassen worden seien. Aber die Duckhome Leser können sich ja selbst ein Bild machen, denn hier ist das Urteil.
Das Ganze ist auch ansonsten sehr gut gemacht und damit ist wieder einmal jede negative, wenn auch wahre Berichterstattung über Herrn Marseille verhindert. Die Zensur greift. Übertragen auf die Bibel und den armen Johannes bedeutet das, das er von der Hamburger Zensurkammer eine einstweilige Verfügung bekäme, weil sicher nicht nur ein Wort am Anfang gestanden hat. Mit der Kanzlei Schwenn und Krüger als Gegner wäre Johannes erledigt und die Bibel dürfte nicht mehr veröffentlicht werden. Das ich in dem nunmehr mit einstweiliger Verfügung bedachten Artikel mich auf den ersten Artikel über Marseille beziehe und dessen Inhalt in kondensierter und sehr vorsichtiger Form weitergebe um nicht in den Knast zu müssen, in den mich die Zensurkammer mit ihren Verurteilungen unbedingt stecken will, spielt keine Rolle.
Es ist auch völlig egal das ich im nächsten Absatz ausdrücklich darauf hinweise, das in "mir letztendlich in diversen, teuren einstweiligen Verfügungen praktisch jede Berichterstattung untersagt" wurde spielt keine Rolle. Rechtsanwalt Krüger darf sich aus dem Artikel den Vorwurf konstruieren ich hätte behauptet, für einen Artikel mehrfach verurteilt worden zu sein. Das habe ich zwar nicht behauptet, aber die Hamburger Zensurkammer ist ihm gerne behilflich. Jeder Duckhomeleser weiß, dass ich immer wieder über den Fortgang des Prozesses und die Zerstörung von Duckhome und der Presssefreiheit berichtet habe und das ich jedesmal eine einstweilige Verfügung erhielt. Aber darum geht es nicht. Gegenanwalt und Gericht suchen eine Möglichkeit mich mundtot zu machen.
Es macht auch keinen Sinn die Kammer als befangen abzulehnen. Dr. Link ist natürlich befangen, weil ich ihn ja hart angehen musste um darauf hinzuweisen, was diese Kammer und er treiben. Aber das macht nichts, der fühlt sich nicht befangen. Natürlich wird gegen diese einstweilige Verfügung auch Widerspruch eingelegt. Aber das wird mir nichts nützen. Spätestens in 4 Wochen ist Duckhome.de im Besitz von Marseille und seinen Rechtsanwälten. Einen Termin in der Revision werde ich wohl im Jahr 2014 bekommen und wenn dann Ende 2020 der Bundesgerichtshof die letzte einstweilige Verfügung abgeschmettert hat, bin ich selbst wahrscheinlich schon tot. Auf jeden Fall aber haben die Kanzlei Schwenn und Krüger und ihr Auftraggeber Marseille gewonnen. Den entstandenen Schaden kann dann niemand mehr gut machen.
Das wird mich aber nicht daran hindern bis zum letzten Atemzug zu kämpfen. Dabei ist Marseille nicht der einzige Gegner. Zensur ist heute überall. Es werden immer neue Wege gesucht und gefunden, damit verurteilte Kriminelle problemlos weiter machen können. Ich darf über Herrn Marseille nicht einmal das berichten was in Wikipedia steht. Ich werde mich auch nicht zum aktuell seltsamen Geschäftsgebaren des Herrn Marseille äußern dürfen auf das ja selbst das Handelsblatt hingewiesen hat:
So vergaben die Marseille-Kliniken unter anderem Kredite an Gründer und Hauptaktionär Ulrich Marseille, seine Frau Estella-Maria und eine Firma des Medienunternehmers Hans-Hermann Tiedje, ehemals Chefredakteur der Bildzeitung. Frau Marseille und Tiedje sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Marseille-Kliniken AG.
Die Rechtsanwaltskanzlei von Frau Marseille hatte zudem im abgelaufenen Geschäftsjahr für Beratungsleistungen 655000 Euro erhalten. Die PR-Agentur WMP Eurocom, an der Tiedje knapp 50 Prozent hält, bekam für Beratungsdienstleistungen 298 000 Euro von den Marseille-Kliniken.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Hamburger Zensurkammer, oder schlußendlich der Hamburger Senat, der eine derartige Justiz zulässt, am Ende nicht dafür haften muss, wenn durch mangelhafte Informationen und Zensur sich Anleger und Kunden der Marseille-Kliniken AG nicht ausreichend informieren konnten. Denn diese Zensur birgt eine sehr große wirtschaftliche Gefahr. Es erscheint mir letztendlich auf jeden Fall nicht aussichtslos in bestimmten Fällen die Stadt Hamburg in Regress zu nehmen.
Ach ja. Natürlich gibt dieser Artikel auch wieder einstweilige Verfügung. Selbstverständlich geht auch die dann nicht an meinen Anwalt sondern flattert mir auf den Schreibtisch. In der Hoffnung ich könnte eine übersehen und sie damit wirksam werden lassen. Ich glaube nicht, dass hier Recht geschaffen wird, ich befürchte, dass hier Unrecht und Kriminalität geschützt werden.

Der Text wurde aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Hamburger Zensurkammer zensiert
Tags für diesen Artikel: betrug, buske, hamburg, landgericht, meinungsfreiheit, prozess, schwenn + krüger, ulrich marseille, zensur
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