An VG WORT VORSTAND
zHdn. Dr. Robert Staats
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D./Cc. Wegen Rechtsansprüchen
Deutsches Patent- und Markenamt
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Dr.iur. Martin Vogel
c/o EPA/NL München
FAX 089.8923994560
Guten Tag,
auch wenn Sie kürzlich mehrfach meine Anfragen als Mitglied n i c h t beantworteten – so darf ich Ihnen als Wahrnehmungsberechtigter [790455] nach Kenntnis verschiedener Medienberichte, u.a. Ihres letzten Rundbriefs, eines Kommentars von Braun und dieses Interviews http://www.irights.info/index.php?q=node/2223&Kategorie=Homepage rechtsverbindlich mitteilen:
1) Meiner Rechtsauffassung nach ist Ihre Einbehaltung/Nichtauszahlung der Auszahlungsbeträge 2012 nicht rechtens. Sondern rechtsbrüchig. Sie wollen bitte bis spätestens 15. Juli 2012 (auch) an mich auszahlen. Und im Falle der Nichtauszahlung das Datum als Ausschlußfrist betrachten.
2) Meiner Rechtsauffassung nach ist die landgerichtlich anerkannte Argumentation von Prof. Vogel richtig. Das bedeutet, daß Sie mir seit Anfang der 1980er Jahre nur die Hälfte der mir aus der Vergütungsgruppe III zustehenden Zahlungen ausgezahlt und folglich die andere Hälfte (= 50 Prozent) unrechtmäßig verweigert haben. Diese mir zustehende Hälfte beanspruche ich hiermit. (Ob Sie mir ggf. bis 15. Juli 2012 zwecks gütlicher Einigung ein angemessenes Zahlungsangebot vorlegen oder nicht bleibt Ihnen überlassen).
3) Als langjähriges VG Wort-Mitglied mache Sie darauf aufmerksam: Ihre Nichtauszahlung anerkennt implizit die Position Ihres Kontrahenten Prof. Vogel. Von daher ist - rechtssystematisch gesehen - jedes Rechtsmittel dagegen auch die Verschwendung des Organisationsvermögens der VG WORT. Das meint konkret für Sie als Verantwortliche: Nun geht´s nicht mehr darum, daß Sie dies´ hätten wissen können (im „should have known“-Sinn). Nun wissen Sie´s.
Mit verbindlicher Empfehlung
und freundlichem Gruß
Dr.rer.pol.habil. R. Albrecht [20. Juni 2012]
e-Postadresse -> eingreifendes.denken@gmx.net












